Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX – strukturiert, vertraulich und passgenau auf die Situation der betroffenen Mitarbeiter abgestimmt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Gesund zurück ins Arbeitsleben

Ziel des BEM ist es, Beschäftigte nach längerer Krankheit dabei zu unterstützen, wieder dauerhaft arbeitsfähig zu werden – präventiv, ressourcenorientiert und im Sinne des Gesundheitsschutzes. Dabei begleiten wir Sie durch alle Phasen des BEM-Prozesses – von der Planung bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Unsere Leistungen im BEM-Verfahren:

  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen und internen BEM-Richtlinien
  • Moderation strukturierter BEM-Gespräche mit allen Beteiligten
  • Analyse gesundheitlicher Einschränkungen und arbeitsbezogener Belastungen
  • Entwicklung individueller Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Kooperation mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Dokumentation gemäß Datenschutz- und Nachweispflichten

Gesetzlich geregelt und unternehmensspezifisch umsetzbar

Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist das BEM verpflichtend, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Die Teilnahme ist freiwillig – das Verfahren jedoch bietet große Chancen für alle Beteiligten:

  • Arbeitgeber profitieren von geringeren Ausfallkosten und einem strukturierten Wiedereinstieg
  • Beschäftigte erhalten konkrete Unterstützung, um gesundheitlich stabil zurückzukehren

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit durch ein strukturiertes Verfahren
  • Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit und langfristiger Ausfälle
  • Stärkung der Bindung und Wertschätzung gegenüber betroffenen Mitarbeitenden
  • Entlastung von Führungskräften und HR durch externe Moderation
  • Integration von Gesundheits-, Arbeits- und Organisationsperspektiven



Externe Expertise für nachhaltige Wiedereingliederung

Unsere BEM-Begleitung gewährleistet Neutralität und schafft Vertrauen, eine zentrale Voraussetzung für gelingende Prozesse. Wir führen das Verfahren klar strukturiert, transparent und ressourcenschonend durch – im Sinne einer wirksamen und nachhaltigen Wiedereingliederung.

Unsere Standorte

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Hamburg, Lurup, Gewerbegebiet Eidelstedt

Fangdieckstraße 64 22547 Hamburg

040 – 72 00 82 73

Hamburg, Bergedorf, CCB (City-Center Bergedorf)

Bergedorfer Straße 105 21029 Hamburg

040 – 72 00 82 73

Norderstedt, Garstedt, Herold-Center

Berliner Allee 40C 22850 Norderstedt

040 – 72 00 82 73

Lüneburg, Kaltenmoor, Städtisches Klinikum Lüneburg

Schildsteinweg 28 21339 Lüneburg

04131 976 4990
Digital Solution

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Kontaktieren Sie uns!

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Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen.

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument, das darauf abzielt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Problemen oder längerer Krankheit wieder erfolgreich in den Arbeitsprozess zu integrieren. Es ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch IX verankert und soll dabei helfen, Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.
Wer ist für das BEM verantwortlich?
Was sind die Ziele des BEM?
Wie läuft das BEM ab?
Welche Maßnahmen können im Rahmen des BEM ergriffen werden?
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das BEM ablehnt?
Wie wird der Datenschutz im Rahmen des BEM gewährleistet?
Was sind die Vorteile eines BEM für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?