Ziel des BEM ist es, Beschäftigte nach längerer Krankheit dabei zu unterstützen, wieder dauerhaft arbeitsfähig zu werden – präventiv, ressourcenorientiert und im Sinne des Gesundheitsschutzes. Dabei begleiten wir Sie durch alle Phasen des BEM-Prozesses – von der Planung bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist das BEM verpflichtend, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Die Teilnahme ist freiwillig – das Verfahren jedoch bietet große Chancen für alle Beteiligten:
Unsere BEM-Begleitung gewährleistet Neutralität und schafft Vertrauen, eine zentrale Voraussetzung für gelingende Prozesse. Wir führen das Verfahren klar strukturiert, transparent und ressourcenschonend durch – im Sinne einer wirksamen und nachhaltigen Wiedereingliederung.
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen.